Benutzungsregelment
der Liegenschaften
1.1
Für die Benützung aller Räume, die sich im Besitz der Katholischen Kirchgemeinde Sulgen befinden,
gilt das vom Kirchgemeinderat aufgestellte Reglement.
1.2
Das vorliegende Reglement regelt die Benützung der folgenden Räumlichkeiten:
• Kirche Sulgen mit Pfarreiheim
• Kirche Bürglen mit Gemeinschaftsraum (Chilesäli)
• Kapelle Heldswil
1.3
Der Belegungsplan wird im Sekretariat des Pfarramtes geführt.
1.4
Für das Öffnen und Schliessen der Räume ist das Mesmerteam oder eine dafür bestimmte
Stellvertretung verantwortlich. Bei Veranstaltungen kann diese Schlüsselverantwortung an den
Benützer delegiert werden.
1.5
Für Schäden und Verluste haftet der Benützer.
Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Benützers.
2.1
Vereine und Gruppierungen der Kirchgemeinde zahlen für die Benützung der Räume keine Gebühren.
2.2
Benützungsgesuch sind mündlich oder schriftlich an das Pfarramt oder das Sekretariat zu richten.
2.3
Das Einrichten, sowie das Ab- und Aufräumen erfolgen je nach Absprache durch das Mesmerteam
oder durch eigene Hilfskräfte unter Anweisung und Aufsicht des Mesmerteams.
2.4
Sachbeschädigungen sind unverzüglich dem Mesmerteam zu melden. Sind sie nicht durch eigene,
fachgerechte Leistungen rückgängig zu machen, wird die notwendige Wiederherstellung dem
Benützer in Rechnung gestellt.
3.1
Externe Benützer der Räumlichkeiten zahlen eine Entschädigung gemäss Abschnitt 4.
Der Kirchgemeinderat kann auf die Gebührenerhebung verzichten, insbesondere im Gegenrecht mit
anderen Körperschaften im Gebiet der Kirchgemeinde Sulgen sowie landeskirchlichen Arbeitsstellen
oder Gremien.
3.2
Benützungsgesuche sind mündlich oder schriftlich an die Gemeindeleitung, resp. an das Pfarramt zu
richten.
3.3
Das Einrichten, sowie das Ab- und Aufräumen erfolgen durch eigene Hilfskräfte nach Absprache mit
dem Mesmerteam. Die Schlüsselverantwortung kann der Mesmer an eine klar bestimmte Person
delegieren.
3.4
Die Benützungsgebühr wird mit der Bewilligung durch den Kirchgemeinderat angekündigt und ist
nach dem Anlass innerhalb von zehn Tagen an die Leitung Kirchenverwaltung zu überweisen.
3.5
Sachbeschädigungen sind unverzüglich dem Mesmerteam zu melden. Sind sie nicht durch eigene,
fachgerechte Leistungen rückgängig zu machen, wird die notwendige Wiederherstellung dem
Benützer in Rechnung gestellt.
3.6
Ausserordentliche Reinigungsarbeiten des Mesmerteams werden gemäss Aufwand in Rechnung
gestellt.
4.1
Ansätze
4.1.1
Kirchen Sulgen und Bürglen
Trauungen Mitglieder der Kirchgemeinde kostenlos
Trauungen auswärtige Paare Fr. 100.-
Trauerfeiern (Beerdigungen) Mitglieder der Kirchgemeinde kostenlos
Trauerfeiern von Mitgliedern der reformierten Kirche, welche im Pfarreigebiet wohnhaft gewesen
sind, werden nicht in Rechnung gestellt, sofern die reformierten Seelsorger die Trauerfeier leiten und
organisieren.
Raummiete und Mesmerdienste bei Trauerfeiern für aus der katholischen Kirche ausgetretene
Personen werden in der Regel mit einem Pauschalbetrag von Fr. 500.- in Rechnung gestellt.
Konzerte auswärtiger Veranstalter mit kommerziellem Charakter Fr. 400.-
(Der Gemeindeleiter kann die Gebühr reduzieren oder erlassen, wenn er mit einem Konzert ein
pastorales Interesse verknüpft.)
4.1.2
Kapelle Heldswil
Trauungen Mitglieder der Kirchgemeinde kostenlos
Trauungen auswärtige Paare Fr. 100.-
Konzerte auswärtiger Veranstalter mit kommerziellem Charakter Fr. 100.-
4.1.3
Pfarreiheim
Grosser Saal
ohne Küche Fr. 150.-
mit Küche Fr. 200.-
Kleiner Saal
ohne Küche Fr. 100.-
mit Küche Fr. 150.-
alle anderen Räume Fr. 50.-
Um Pfarrei-eigene Planungen nicht zu stark einzuengen, sollte in der Regel die Pfarrei-externe
Belegung der Säle mit Küche drei Veranstaltungen pro Monat nicht übersteigen. Die Räume und die
Küche sind besenrein zu übergeben. Erheblicher Mehraufwand für das Mesmerteam bei
ungenügender Säuberung wird mit mindestens Fr. 50.- in Rechnung gestellt.
5.1
Dieses Benützungsreglement ersetzt alle bisherigen Benützungsreglemente.
5.2
Das Benützungsreglement tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Sulgen, 15. Januar 2026
Kirchgemeinderat Katholische Kirchgemeinde Sulgen
Josef Schurtenberger (Präsident), Andrea Lauener (Aktuarin)